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Die Regelung der Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt seit dem 01.01.2002 durch die Einstufung in die "kieferorthopädischen Indikationsgruppen" - kurz KIG.
Für eine kleine Übersicht zur Vorgehensweise siehe hier unter KIG.

Die meisten Zahnfehlstellungen sollten nach KIG erst in der 2. Wechselgebißphase therapiert werden. Davor rechtfertigen nur extreme Abweichungen wie Progenie, Kreuzbiss, starke sagittale Stufe, sehr starker Platzmangel oder offener Biss eine GKV-Kostenübernahme.
Eine Patientenvorstellung im Alter von 7 bis 9 Jahren ist also in der Regel ideal.